
Beim Hauskauf vom Bauträger besteht gegenwärtig Unsicherheit darüber, ob die vom Käufer zu zahlende Grunderwerbsteuer rechtmäßig ist. Betroffen sind Grundstücke, die noch nicht bebaut sind und vom Bauträger inklusive geplanter Bauleistungen veräußert werden.
Grund: Da die Bauleistungen des Bauträgers zusätzlich der Umsatzsteuer unterliegen, hat das Niedersächsische Finanzgericht Bedenken hinsichtlich einer Doppelbesteuerung des Gebäudes geäußert (Az. 7 K 333/06) und den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Beurteilung vorgelegt. Nach Artikel 401 der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie darf nämlich keine Mehrfachbesteuerung bei mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen erfolgen. Falschberatung durch Mieterverein: Kündigung! Mieter, die ihrem Vermieter Geld schulden, riskieren die fristlose Kündigung.
Dies gilt selbst dann, wenn ein Mieter aufgrund des Anratens des örtlichen Mieterschutzvereins Geld zurückbehält, sich die Beratung der Mieterschützer im Nachhinein jedoch als falsch herausstellt.
Dies entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 102/06).