Hausgrund
Verwaltungen Immobilien GmbH

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50933 Köln
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Aktuelles

Ist die Eigentümergemeinschaft berechtigt Widerspruch gegen die Aufnahme in das Straßenverzeichnis von Google einzulegen?

Nein!

Mit der Ankündigung von Google, noch in diesem Jahr mit dem Kartenprojekt „Street View“ in Deutschland zu beginnen, hat die öffentliche Diskussion, über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Google, einen vorläufigen Höhepunkt erreicht.

Zwar wurde durch Google angekündigt die Bilder auf Wunsch zu verfremden, aber wer darf bzw. muss eigentlich einen solchen Antrag stellen.

Das Schlüsselwort hier lautet wohl Persönlichkeitsrechte bzw. die Verletzung derselbigen. Es handelt sich in diesem Fall um einen Eingriff in die Privatsphäre (Leben im häuslichen Bereich, im Familienkreis, Privatleben,  Verwendung von Name oder Bild).

Da es sich hierbei um das Recht einer natürlichen Person handelt, ist auch diese gefordert, wenn sie sich eingeschränkt sieht.

Durch den WEG-Verwalter wird die Eigentümergemeinschaft in ihrer Funktion als juristische Person vertreten und somit gibt es keine rechtliche Grundlage, gegen die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der einzelnen Bewohner vorzugehen.
 
Somit bleibt den betroffenen Personen z.Zt. wohl nur der Weg die Unkenntlichmachung der eigenen Person/ Wohnung bei Google selbst zu beantragen.
 
Hierzu stellt Google auf seiner Webseite umfangreiche Informationen zum Thema Street View bereit.