Hausgrund
Verwaltungen Immobilien GmbH

Aachener Straße 456
50933 Köln
Tel: +49 (0)221/ 94 98 95-0
Fax: +49 (0)221/ 94 98 95-27

E-Mail: mail@hausgrund-koeln.de
Web: www.hausgrund-koeln.de
Geschäftsführer: Dieter Bachmann, Peter Böhler
Amtsgericht Köln HRB 6360
Suche
Flash Player nicht aktuell

Bitte installieren Sie den aktuellen Flash Player und rufen Sie diese Seite erneut auf um sie korrekt anzuzeigen:

Get Adobe Flash player » Hier FlashPlayer Downloaden

Aktuelles

Wenn ein Mieter die Kaution für einen Geschäftsraum nicht zahlt, kann der Vermieter bei Ausbleiben der Mietzahlungen auch nach Jahren mit der Begründung, dass der Mieter die Kaution nicht erbracht hat, fristlos kündigen.

Nach Ansicht des Berliner Kammergerichts liegt ein Kündigungsgrund nach § 543 Absatz 1 Satz 2 BGB vor.
Der Mieter habe trotz der Verpflichtung zur Zahlung der Kaution diese nicht an die Vermieterin geleistet, so dass ihr eine weitere Vertragsdurchführung nicht zuzumuten war und ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund vorlag. (Aktenzeichen 8 U 66/04)