Ein Vermieter muss die Montage einer Satellitenschüssel an seinem Haus dann nicht dulden, wenn ein Mieter vergleichbare Fernsehprogramme über das vorhandene Kabelnetz in Verbindung mit einer Set Top Box empfangen kann, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (VIII ZR 118/04).
Die Mehrkosten für die Set Top Box seien für den Mieter zumutbar.