Den Anschluss ihrer Wohnung ans Fernwärmenetz müssen Mieter in der Regel hinnehmen, da es sich dabei um eine Energiesparmaßnahme handelt. Die Richter machten jedoch deutlich, dass bei nicht zu rechtfertigender Härte, etwa einer unzumutbaren Mieterhöhung, der Mieter die Modernisierung nicht dulden müsse.
(Urteil: BGH Karlsruhe vom 24.09.2008, Az. VIII ZR 275/07)